Hubschrauberrettung muss nur bezahlt werden, wenn sie dringe
Hubschrauberrettung muss nur bezahlt werden, wenn sie dringend notwendig ist: So entschied das Amtsgericht München, nachdem eine Wanderin mit Kreislaufproblemen den Rettungsdienst ausdrücklich darauf hingewiesen hatte, dass sie nicht mit dem Hubschrauber abtransportiert werden wollte. tourexpi.com, bayern.de