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Hubschrauberrettung muss nur bezahlt werden, wenn sie dringe

Hubschrauberrettung muss nur bezahlt werden, wenn sie dringend notwendig ist: So entschied das Amtsgericht München, nachdem eine Wanderin mit Kreislaufproblemen den Rettungsdienst ausdrücklich darauf hingewiesen hatte, dass sie nicht mit dem Hubschrauber abtransportiert werden wollte. ,