News für den Reisevertrieb

Hohe Anzahlungen nur in Ausnahmefällen zulässig

Das ist der Fall, wenn der Veranstalter selbst sofort nach der Buchung hohe Anzahlungen an Hotels oder Airlines leisten muss, so urteilte der BGH bereits 2015. Das Landgericht Celle konkretisierte dies nun, indem es eine 40-prozentige Vorleistung ablehnte, weil darin auch die Provision an das Reisebüros enthalten war. Das sei nicht zulässig.