26. März 2020 | 07:00 Uhr
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Greift Versicherungsschutz für Reiserücktritt wegen Corona?

Nur bei ärztlich attestierter Infektion mit dem Coronavirus greift der Schutz einer Reiserücktrittsversicherung und die Stornokosten werden vom Versicherer komplett erstattet. Bei Reisewarnungen des Auswärtigen Amtes etwa ist sie nicht zuständig. Travelbook

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