7. Juli 2020 | 07:00 Uhr
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Mailen

Greift die Rücktrittsversicherung bei positivem Coronatest?

Das hängt von der Versicherungspolice ab, davon, ob "Pandemie-Fälle" ausgeschlossen sind. Bei Ausschluss ist die Erkrankung vor Antritt des Urlaubs ein "persönlicher Grund" so Reiserechtsanwalt Paul Degott. Es gelten keine außergewöhnlichen Umstände, somit sei ein kostenfreier Rücktritt von der Pauschalreise nicht möglich. Gleiches gelte für Quarantäne wegen eines infizierten Familienmitglieds. Reisereporter

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