Das Landgericht Cottbus hält Ryanairs 55-Euro-Gebühr für den Schalter-Check-in für unzulässig, wenn der kostenlose Online-Check-in bereits zwei Stunden vor Abflug geschlossen ist und keine echte Wahl mehr besteht. Eine fünfköpfige Familie erhält deshalb 275 Euro zurück. Gebühren am Schalter bleiben grundsätzlich möglich, solange der Online-Check-in als kostenlose Alternative offensteht.Beck aktuell