Die Empfehlungen der schwedischen Beschwerdekammer seien unverbindlich, betonen die Entschädigungseintreiber. Sie hätten keinen rechtlichen Einfluss, sagt Christian Nielsen, Rechtsexperte bei Airhelp. Ungeachtet dessen sei es "natürlich bedauerlich, dass diese Institution eine so verbraucherfeindliche Empfehlung abgibt", obwohl bereits eine rechtsverbindliche gerichtliche Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs in Bezug auf Streiks von Luftfahrtpersonal und Entschädigungsansprüche der Passagiere existiere.
Damit bezieht sich Airhelp auf ein Urteil des Europäischen Gerichtshofs (EuGH). Dieser hatte im April 2018 entschieden, dass selbst ein nicht angekündigter Streik des Airline-Personals keinen außergewöhnlichen Umstand darstelle, der die Fluggesellschaften von ihrer Pflicht befreien würde, Entschädigungen auszuzahlen. Da sämtliche Entscheidungen des Europäischen Gerichtshof für alle Länder, für die die EU-Fluggastrechte gelten, bindend seien, sei die Empfehlung der schwedischen Kammer nicht haltbar, so Airhelp-Jurist Nielsen.
