27. November 2018 | 10:00 Uhr
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Fitness bei Seegang auf eigene Gefahr

Wer bei unruhiger See das Fitness­studio eines Kreuzfahrt­schiffs nutzt, sollte besonders vorsichtig sein. Denn nach einem Sturz haben Reisende keinen Anspruch auf Schaden­ersatz oder Schmerzensgeld, wie ein Urteil des Ober­landes­gerichts Koblenz zeigt (Aktenzeichen 5 U 351/18). Es wies die Klage einer Passagierin ab, die bei starkem Seegang vom Laufband abstieg, stürzte und sich an der Hüfte sowie am Bein verletzte. Schiffe und Kreuzfahrten