Fitness bei Seegang auf eigene Gefahr
Wer bei unruhiger See das Fitnessstudio eines Kreuzfahrtschiffs nutzt, sollte besonders vorsichtig sein. Denn nach einem Sturz haben Reisende keinen Anspruch auf Schadenersatz oder Schmerzensgeld, wie ein Urteil des Oberlandesgerichts Koblenz zeigt (Aktenzeichen 5 U 351/18). Es wies die Klage einer Passagierin ab, die bei starkem Seegang vom Laufband abstieg, stürzte und sich an der Hüfte sowie am Bein verletzte. Schiffe und Kreuzfahrten