28. September 2015 | 13:18 Uhr
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Fahrzeit zum Unternehmen und zurück gilt nicht als Arbeitsz

Fahrzeit zum Unternehmen und zurück gilt nicht als Arbeitszeit: Auch Raucherpausen müssen nicht bezahlt werden. Wer auf Abruf steht, hat zwar keinen Anspruch auf Vergütung, bekommt aber häufig eine Zulage. Focus

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