28. Juni 2019 | 07:00 Uhr
Teilen
Mailen

EuGH schränkt Fluggastrechte ein

Wenn ein Flug sich wegen ausgelaufenen Treibstoffs auf der Startbahn verspätet, ist die Airline nicht zur Entschädigung verpflichtet. Wenn die Fluggesellschaft selbst nicht Verursacher ist, handele es sich um einen Fall höherer Gewalt, urteilte der Europäischen Gerichtshof. Airliners

Anzeige Reise vor9