EuGH schränkt Fluggastrechte ein
Wenn ein Flug sich wegen ausgelaufenen Treibstoffs auf der Startbahn verspätet, ist die Airline nicht zur Entschädigung verpflichtet. Wenn die Fluggesellschaft selbst nicht Verursacher ist, handele es sich um einen Fall höherer Gewalt, urteilte der Europäischen Gerichtshof. Airliners