Die Bundesregierung hatte zunächst auf Wunsch von Teilen der Reisebranche geplant, die Annahme von Gutscheinen für die Kunden zur Pflicht zu machen. Doch das Vorhaben scheiterte am Veto der EU-Kommission. Die Staatsgarantie wurde dann eingeführt, um Verbrauchern die freiwillige Annahme von Gutscheinen schmackhaft zu machen, und um zu verhindern, dass Kunden bei einer Insolvenz des Veranstalters auf wertlosen Gutscheinen sitzenbleiben.
Die nun von der EU-Kommission genehmigte deutsche Regelung bezieht sich auf Gutscheine für abgesagte Pauschalreisen, die vor dem 8. März gebucht wurden. Laut Schätzungen gehe es dabei noch um abgesicherte Gutscheine im Wert von 1,5 Milliarden Euro, meldet die Deutsche Presse-Agentur.
Kennen Sie schon den täglichen Podcast von Reise vor9? Alles Wichtige für Reiseprofis in drei Minuten. Einfach mal reinhören:
