25. Mai 2020 | 18:45 Uhr
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EU-Kommission plant Auflagen für Lufthansa-Rettung

Brüssel will die Freigabe des milliardenschweren Hilfspakets, das nun offenbar von allen Akteuren abgesegnet ist, an Bedingungen knüpfen. Laut Medienberichten soll der Konzern unter anderem zur Abgabe von Start- und Landerechten in Frankfurt und München verpflichtet werden.

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Rettung unter EU-Auflagen? Bei Lufthansa geht es weiter rund

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Ein solcher Schritt würde Lufthansa, deren Geschäft in nicht unerheblichem Maße auf Umsteigeverbindungen über die beiden Drehkreuze beruht, empfindlich treffen, berichtet die FAZ. Bundeskanzlerin Angela Merkel soll der Kommission laut der Nachrichtenagentur "DPA" einen "harten Kampf“ angekündigt haben, um zu strenge Bedingungen für den Luftfahrtkonzern zu vermeiden.

Lange war über das Rettungspaket gestritten und den Einfluss des Bundes auf die Konzernstrategie diskutiert worden, bevor Konzern und Regierung am Montag eine Einigung verkündeten. Der Ausschuss des Wirtschaftsstabilisierungsfonds (WSF) stimmte demnach einem Paket zu, das auch der Lufthansa-Vorstand befürwortet. Es sieht vor, dass der WSF über neue Aktien einen Anteil von 20 Prozent am Konzern erhält, je Aktie zahlt der Fonds 2,56 Euro, so dass Lufthansa rund 300 Millionen Euro zufließen.

Notreserve für feindliche Übernahmepläne

Über eine stille Einlage soll der Konzern bis zu 4,7 Milliarden weitere Euro erhalten. Hinzu kommt eine stille Beteiligung über rund eine Milliarde Euro, die fünf Prozent der Anteile entspricht, aber nur unter bestimmten Bedingungen in Aktien gewandelt werden kann. Dies wäre zum Beispiel im Falle einer versuchten Übernahme oder bei Nichtzahlung des Coupons der Fall. Weitere drei Milliarden Euro stammen aus einem Kredit der KfW-Bank. Die Bundesregierung erhält im Zuge der Staatsbeteiligung im Aufsichtsrat zwei Mandate, die nicht mit Politikern, sondern Fachleuten besetzt werden sollen.

Die EU-Kommission äußerte sich laut "DPA" nicht zu möglichen Bedingungen. Eine Sprecherin verwies allerdings darauf, dass die Regeln für Corona-Hilfen bei Fällen wie der Lufthansa "zusätzliche Maßnahmen zur Wahrung eines wirksamen Wettbewerbs" vorsehen. Diese müssten von den jeweiligen Mitgliedstaaten vorgeschlagen werden und können zum Beispiel "strukturelle oder verhaltensbezogene Verpflichtungen" umfassen.

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