11. August 2016 | 11:00 Uhr
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Mailen

EU-Airline haftet nicht für Codeshare-Partner

Für einen Rückflug von Abu Dhabi nach Deutschland mit dem Cordeshare-Partner eines deutschen Carriers gelten nicht die EU-Fluggastrechte. Deshalb ging ein Passagier leer aus, dessen Heimflug vom Golf sich um mehr als drei Stunden verspätete. Der Flug müsse entweder in einem EU-Land starten oder von einem EU-Carrier durchgeführt werden, erläutert Reiserechtler Ernst Führich. Aero

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