Entschädigungspflicht auch bei Nichtantritt eines stark ver
Entschädigungspflicht auch bei Nichtantritt eines stark verspäteten Fluges: Wer eine extreme Verzögerung bei einer Flugreise nicht abwarten will verliert seinen Anspruch auf Entschädigung auch dann nicht, wenn er den angebotenen Flug nicht antritt, sagt das Amtsgericht König Wusterhausen.