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Entschädigungspflicht auch bei Nichtantritt eines stark ver

Entschädigungspflicht auch bei Nichtantritt eines stark verspäteten Fluges: Wer eine extreme Verzögerung bei einer Flugreise nicht abwarten will verliert seinen Anspruch auf Entschädigung auch dann nicht, wenn er den angebotenen Flug nicht antritt, sagt das Amtsgericht König Wusterhausen.