28. Juni 2018 | 11:00 Uhr
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Mailen

Entschädigung bei Verspätung wegen Enteisung

Das Amtsgericht Frankfurt entschied, dass sich die Fluggesellschaft nicht auf außergewöhnliche Umstände berufen kann, auch wenn sich die Enteisung unerwartet verzögert. Enteisung gehöre zu den Pflichten einer Airline, so das Gericht. Die Klägerin bekam 600 Euro zugesprochen, da sie ihr Reiseziel Mexiko wegen des verspäteten Zubringerfluges von Frankfurt nach München erst einen Tag später erreichte. Biz Travel