Entschädigung bei verspätetem Anschlussflug
Diese kann auch dann in Deutschland eingeklagt werden, wenn der Flug im Ausland stattfindet. Das hat das Amtsgericht Frankfurt entschieden. Ein Urlauber hatte bei einer Airline eine Reise von Frankfurt über Madrid nach Buenos Aires gebucht, bei der sich die Verbindung ab Spanien deutlich verzögerte. Lausitzer Rundschau