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Eine Ratte im Hotelzimmer ist kein Reisemangel:

Eine Ratte im Hotelzimmer ist kein Reisemangel: Solch einen zufälligen Vorfall können weder Hotel noch Veranstalter verhindern, urteilte das Amtsgericht Köln. In dem Fall gelangte ein Tier durch die Balkontür im Hotel auf Mallorca in das Zimmer einer deutschen Familie. Diese wollte jedoch nicht in eine andere Unterkunft ziehen, sondern verlangte vom Veranstalter die Hälfte des Preises zurück.