7. September 2015 | 23:48 Uhr
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Defekte Liege am Hotelpool kein Reisemangel:

Defekte Liege am Hotelpool kein Reisemangel: In dem Fall ging es um einen Mann, der sich die Fingerkuppe abgetrennt hatte, weil die Kopfstütze nach hinten weggeklappt war. Verletzt man sich im Hotel durch einen eigentlich als ungefährlich einzustufenden Gegenstand, entsteht daraus kein Anspruch auf Preisminderung, entschied das OLG Düsseldorf. Focus

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