Busreiseurteil zu Übernachtfahrten
Veranstalter müssen einen "hinreichend deutlichen" Hinweis auf Fahrzeiten über Nacht geben, hat das Amtsgericht München entschieden. Im verhandelten Fall bekam die Klägerin Recht, weil die erste Nacht im Bus verbracht werden musste und nicht wie versprochen "in einem schönen Küstenort bei San Remo".