Bei Flugverspätung wegen Randalierer keine
Bei Flugverspätung wegen Randalierer keine Ausgleichszahlung: Wenn ein Passagier sich so daneben benimmt, dass die Maschine notlanden muss, um den Störenfried der Polizei zu übergeben, steht den Mitreisenden bei verspäteter Ankunft am Zielort keine Zahlung zu. Dieser Umstand sei nicht planbar für die Airline und somit "höhere Gewalt", entschied das Amtsgericht Frankfurt. T-Online