6. März 2015 | 16:37 Uhr
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Bei einer Notlandung können Urlauber

Bei einer Notlandung können Urlauber den Reisepreis mindern: Und zwar auch dann, wenn sie bereits eine Ausgleichszahlung von der Airline wegen Verspätung erhalten haben. Das entschied das Amtsgericht Frankfurt. FVW

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