Bei der Mitnahme von Souvenirs ist Vorsicht geboten:
Bei der Mitnahme von Souvenirs ist Vorsicht geboten: Urlauber sollten sich vorab informieren, ob ein Mitbringsel zum Beispiel unter das Artenschutzabkommen fällt. Fossile Fundstücke, Schildkrötenpanzer oder Elfenbein gehören nicht ins Gepäck. Generell sind für Flugreisende Waren für den persönlichen Gebrauch bis zu einem Wert von 430 Euro zollfrei. Traveller Online