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Auch bei einem Sandsturm muss die Reise möglichst schnell weiter gehen: Es handelt sich zwar um einen außergewöhnlichen Umstand, dennoch hat eine Airline die Beeinträchtigungen für die Passagiere so gering wie möglich zu halten. Ansonsten steht den Fluggästen eine Ausgleichszahlung zu, entschied das Amtsgericht Hamburg. Airliners