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Arbeitnehmer haben zehn Tage Anspruch auf Betreuung ihres kr

Arbeitnehmer haben zehn Tage Anspruch auf Betreuung ihres kranken Kindes: Bei Alleinerziehenden werden 20 Tage gewährt. Allerdings gibt es Einschränkungen, zudem gilt die Regelung nicht für privat Versicherte.