15. November 2012 | 13:32 Uhr
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Arbeitgeber darf schon am ersten Krankheitstag Attest einfor

Arbeitgeber darf schon am ersten Krankheitstag Attest einfordern: Er muss auch nicht begründen, warum er die Krankschreibung so früh sehen möchte, so das Bundesarbeitsgericht. faz.net

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