Arbeitgeber darf schon am ersten Krankheitstag Attest einfor
Arbeitgeber darf schon am ersten Krankheitstag Attest einfordern: Er muss auch nicht begründen, warum er die Krankschreibung so früh sehen möchte, so das Bundesarbeitsgericht. faz.net
Arbeitgeber darf schon am ersten Krankheitstag Attest einfordern: Er muss auch nicht begründen, warum er die Krankschreibung so früh sehen möchte, so das Bundesarbeitsgericht. faz.net