14. September 2016 | 11:00 Uhr
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Anspruch bei Flugverspätung wegen Blitzschlags

Geschieht das Ereignis bereits am Vortag, rechtfertigt dies nicht eine Verspätung am Folgetag, so das Amtsgericht Königs Wusterhausen. Die Airline muss in diesem Fall eine Ersatzmaschine bereitstellen. Gelingt dies nicht und fällt ein Flug aus oder verspätet sich um mehr als drei Stunden, haben Fluggäste Anspruch auf eine Entschädigung. Biz Travel

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