Airline zahlt nicht für falsche
Airline zahlt nicht für falsche Angaben des Veranstalters: Verpasst ein Gast deswegen den Flug, kann er keine Entschädigung fordern. Das hat das Amtsgericht Charlottenburg entschieden. Airliners
Airline zahlt nicht für falsche Angaben des Veranstalters: Verpasst ein Gast deswegen den Flug, kann er keine Entschädigung fordern. Das hat das Amtsgericht Charlottenburg entschieden. Airliners