28. Februar 2018 | 10:00 Uhr
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Airline und Route zur Kreuzfahrt dürfen variieren

Wer ein Anreisepaket für eine Kreuzfahrt bucht, hat keinen Anspruch auf eine bestimmte Fluggesellschaft oder Verbindung. Auch wenn der Flugpreis im Nachhinein sinkt, besteht kein Anspruch auf die Differenz. Das hat das Amtsgericht Rostock in einem Fall entschieden, in dem der Kläger ein An- und Abreisepaket für die Kreuzfahrt ab Shanghai mitgebucht hatte und dieses später günstiger im Internet entdeckte. Airliners

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