Airline muss bei Verspätung wegen Enteisung zahlen
Airline muss bei Verspätung wegen Enteisung zahlen: Kommt deswegen ein Flug zu spät am Zielort an, haben die Passagiere Anrecht auf Entschädigung, da kein außergewöhnlicher Umstand vorliegt. Das hat das Amtsgericht Frankfurt am Main entschieden.