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Airline muss bei Verspätung wegen Enteisung zahlen

Airline muss bei Verspätung wegen Enteisung zahlen: Kommt deswegen ein Flug zu spät am Zielort an, haben die Passagiere Anrecht auf Entschädigung, da kein außergewöhnlicher Umstand vorliegt. Das hat das Amtsgericht Frankfurt am Main entschieden.