9. Januar 2015 | 17:26 Uhr
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Airline haftet nicht bei Streik des Sicherheitspersonals:

Airline haftet nicht bei Streik des Sicherheitspersonals: Eine Fluggesellschaft habe schließlich keine Möglichkeit, die nötigen Kontrollen selbst durchzuführen, urteilte das Amtsgericht Hamburg. Im aktuellen Fall hatte ein Paar den Flieger nach Ägypten verpasst und wollte den vollen Preis für die Ersatzflüge erstattet bekommen. Airliners

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