12. Oktober 2017 | 11:00 Uhr
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Airline haftet auch für Ersatzbeförderung

Sorgt eine Fluggesellschaft bei einem Flugausfall für eine Ersatzbeförderung und diese verspätet sich ebenfalls, dann ist die Airline zur Zahlung von Schadenersatz verpflichtet. Das bestätigt der Bundesgerichtshof mit einem Urteil gegen Singapore Airlines, die Kunden einen Ersatzflug beschafft hatte, der sich um 16 Stunden verspätete. Airliners

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