15. Mai 2019 | 07:00 Uhr
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Gesetzliche Krankenversicherung zahlt Türkei-Rechnung nicht

Beim Anspruch deutscher Krankenversicherter auf Kostenerstattungen während eines Türkei-Urlaubs gilt türkisches Recht. Das hat das Sozialgericht Gießen entschieden. Geklagt hatte eine Frau, die während ihres Aufenthalts eine Herzattacke erlitt. Sie wurde in eine Privatklinik eingeliefert und für 13.000 Euro behandelt, bekam aber nur rund 1.250 Euro erstattet. Sozialgericht Gießen

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