Airlines und Airports verschärfen Maskenpflicht
Vom 1. Februar an müssen Reisende ab dem sechsten Lebensjahr im Flughafen und an Bord von Flugzeugen eine medizinische Maske tragen. Dies gelte unabhängig davon, ob die jeweilige nationale oder lokale Regelung keinen oder einen geringeren Schutzstandard vorsieht, teilt der Luftfahrtverband BDL mit.
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Erlaubt sind künftig sowohl OP-Masken als auch FFP2-Masken beziehungsweise Masken mit dem Standard KN95/N95 ohne Atemventil. Einfache Stoff- bzw. Alltagsmasken reichten nicht mehr aus, stellt der Luftfahrtverband klar. Ebenfalls unzulässig seien weiterhin Gesichtsvisiere sowie einfache Mund-Nase-Bedeckungen wie Schals.
Diese verschärfte Maskenpflicht gilt in den für Passagiere und Gäste zugänglichen Bereichen der deutschen Flughäfen sowie an Bord der Flugzeuge der Fluggesellschaften Austrian, Brussels, Condor, Eurowings, Lufthansa, Swiss und Tuifly. Die neuen Regeln treten sowohl für Abflüge ab Deutschland als auch für Flüge nach Deutschland in Kraft. Die Masken müssen die Passagiere selbst mitbringen.