Web-Ãœberwachung im Büro
Der Arbeitgeber darf die Internetnutzung zwar beschränken, allerdings muss er im Voraus die Art der Kontrolle klarstellen. Das hat der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte entschieden und einem Kläger Recht gegeben, dem wegen privater Kommunikation am Arbeitsplatz gekündigt worden war. Tagesschau Foto: @geralt, Creative Commons Deed CC0