Was man zum Thema Urlaub wissen sollte
Das Bundesurlaubsgesetz garantiert Angestellten bei einer Fünf-Tage-Woche 20 Freitage pro Jahr, auch bei Teilzeitarbeit. Werden Urlaubsanträge aus betrieblichen Gründen abgelehnt oder war der Arbeitnehmer krank, ist eine Übertragung bis zum 31. März des Folgejahrs möglich. Endet das Arbeitsverhältnis vorher, kann der Arbeitnehmer statt bezahlter Freizeit Geld verlangen. Süddeutsche