Wahrheitspflicht im Bewerbungsgespräch
Fragen nach Krankheiten, Schwangerschaft, Familienstand, Konfession sowie Mitgliedschaft in einer Partei oder Gewerkschaft sind in der Regel unzulässig und müssen nicht wahrheitsgemäß beantwortet werden. Allerdings lässt sich eine Schwangerschaft nicht sehr lange verheimlichen und Infos zu Familienstand und Konfession erfährt der Arbeitgeber vom Finanzamt. Die Frage nach dem bisherigen Gehalt jedoch ist in vielen Fällen erlaubt. Sie sollte auch ehrlich beantwortet werden, denn eine falsche Gehaltsangabe fliegt häufig auf. Süddeutsche