Blauer Dunst auf dem Rückzug
Für das Qualmen am Arbeitsplatz gilt: Arbeitgeber können verlangen, dass Raucher sich vorher aus- und danach wieder einstempeln. Einen Anspruch auf einen Raucherraum gibt es auch nicht. Komplett verboten werden darf der Genuss der Glimmstängel allerdings nur aus Sicherheitsgründen. Handelsblatt. Foto: Flickr, Plxeos