14. Oktober 2017 | 11:00 Uhr
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Ausfall wegen Kinderkrankheit

Die Zahl der Fälle, in denen Eltern wegen einer Erkrankung der Kinder nicht zur Arbeit gehen können, hat sich seit 2007 mehr als verdoppelt. Bis zu zehn Tage im Jahr können Arbeitnehmer diese Leistung in Anspruch nehmen und bekommen bis zu 70 Prozent des entgangenen Brutto- oder 90 Prozent des Nettolohnes von den Kassen erstattet. FAZ Foto: Wikipedia/Jurii

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