Auf dem Klo nicht versichert
Bei Verletzungen auf der Toilette der Arbeitsstelle wird die gesetzliche Versicherung nicht wirksam, entschied das Sozialgericht Heilbronn. Geklagt hatte ein Mechaniker, der dort auf seifigem Boden ausrutschte und mit dem Kopf gegen das Waschbecken fiel. Der Klobesuch ist privater Natur, so das Gericht. FAZ Foto: Elya/Creative Commons