Arbeitszeitdokumentationen müssen wahr sein
Wer schummelt, riskiert die Kündigung. Das hat das Arbeitsgericht Siegburg im Fall einer Altenpflegerin entschieden, die ihre Dokumentationspflicht vernachlässigte. Statt eine Patientin zu besuchen, hat sie diese angerufen und den Leistungsnachweis trotzdem abgerechnet. Der Arbeitgeber entließ die Mitarbeiterin fristlos – zu Recht, so das Gericht. Ihr Verhalten sei rufschädigend und ein Vertrauensmissbrauch, so das Urteil. Süddeutsche