24. März 2020 | 16:50 Uhr
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"Wie eine längst in die Brüche gegangene Ehe"

Die Rückbuchung geleisteter Provisionszahlungen bringt viele Reisebüros in die Klemme. Einige widerrufen ihre SEPA-Lastschriftmandate, um sich zu schützen und riskieren damit die Kündigung ihres Agenturvertrags. Andere kündigen an, den Veranstaltern Beratungsleistungen für nun nicht mehr erfüllbare Reiseverträge in Rechnung zu stellen.

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Beim Geld hört die Freundschaft auf; das gilt auch für Veranstalter und Reisebüros

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Die Veranstalter selbst geben sich im Hinblick auf die Rückbuchungsthematik einsilbig. „Die Sepa-Lastschriftverfahren werden generell immer vorab angekündigt. Wegen der sehr großen Mengen an Stornierungen und dem Aufwand bei der Abarbeitung wurde eine Zwischenabrechnung für einen Teil der Pauschalmarken-Buchungen mit Gutschriften-Saldierungen und -Abbuchungen durchgeführt“, antwortet DER Touristik auf die Frage, ob es zutreffe, dass bereits geleistete Provisionszahlungen für nunmehr abgesagte Reisen vom Veranstalter in den vergangenen Tagen ohne Vorankündigung per Sepa-Lastschriftverfahren zurückgeholt worden seien. Die übrigen befragten Anbieter äußerten sich bis Dienstagnachmittag zu der am Montag formulierten Anfrage von Reise vor9 nicht.

Um so lebhafter sind die Diskussionen unter Reisebüros in den einschlägigen Social-Media-Gruppen. „Unsere Handelsherren schreiben uns E-Mails, drücken ihr großes Bedauern aus, beklatschen uns, wie tapfer wir sind und fordern uns auf, die Kunden zu informieren, zu betreuen und ihnen Umbuchungen schmackhaft zu machen“, schreibt eine Reisebüroinhaberin. Damit höre die häufig geforderte Solidarität aber auch schon auf. Sie werde „an jeden Veranstalter schreiben, dass er nicht mehr abbuchen darf, so lange die Provisionsfrage nicht gelöst ist“, kündigt die Unternehmerin an.

"Weitere Beratung wird in Rechnung gestellt"

Falls die Regierung für ihre Provisionen einspringe, diese also übernehme, werde sie sofort reagieren und die Summe dem Veranstalter zurück überweisen. Zudem plane sie, „alle Tätigkeiten, die sich momentan im Zusammenhang mit den Rückabwicklungen von Reiseverträgen ergeben“, dem Veranstalter ihrerseits in Rechnung zu stellen. Dieser habe dann „alternativ die Möglichkeit, die Kunden über alles was dessen abgesagte Reise, Rückzahlungen angehe, selbst anzurufen und auf dem Laufenden zu halten“. Alle Daten lägen ihm ja vor.

Nicht wenige andere Reisebüros kündigen an, dem Beispiel zu folgen. Fast poetisch beschreibt ein Reisebüroinhaber die Situation anhand des Vergleichs mit einer Beziehung: „Es kommt mir vor, wie eine längst in die Brüche gegangene Ehe, wo man so lange grollend nebeneinander her gelebt hat, bis ein äußeres Ereignis es zwingend notwendig macht, dass man sich jetzt endlich trennt.“

Eine andere Reisebüroinhaberin lässt ihrem Frust ebenfalls freie Lauf: „Wenn die Veranstalter von sich aus eine Aussage zu den Provisionen gemacht hätten, wäre man nicht zu diesen Maßnahmen gezwungen“, schreibt sie und kritisiert: „Es gab keinerlei Reaktion auf Mails und Anrufe, keine Kundengelderstattung . Alles wegen Überlastung, aber die Abteilung Provisionsrückforderung arbeitet zügig und mit aufgestockter Besetzung oder was?!“

Christian Schmicke

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