10. Februar 2021 | 15:43 Uhr
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Veranstalter fürchten hohe Kosten bei Kundengeldabsicherung

Sieben Prozent ihres Jahresumsatzes müssen Pauschalreiseveranstalter laut dem am Mittwoch im Kabinett verabschiedeten Gesetz zur Insolvenzsicherung bei Versicherungen oder Banken absichern. Das könnte die Anbieter überfordern, fürchten unter anderem der DRV und die Kooperation AER.

Kosten steigend

Die neue Kundengeldabsicherung wird für die Veranstalter teurer

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Um den angestrebten Kapitalstock des Reisesicherungsfonds von 750 Millionen Euro bis 2026 zu erreichen, sollen Veranstalter sieben Prozent ihres Jahres-Nettopauschalreiseumsatzes absichern. Zudem soll ein Prozent vom Reisepreis als Beitrag geleistet werden. Beides zusammen stellt nach Einschätzung des Deutschen Reise-Verbandes (DRV) für die Veranstalter "ein großes ökonomisches Problem dar".

Nach Berechnungen des Verbandes würde der Fonds bei einem Beitragssatz von 0,6 Prozent nach sieben Jahren bereits mehr als 900 Millionen Euro einsammeln. Deshalb plädiert er für niedrigere Beiträge: "Wir halten vor diesem Hintergrund einen Prozentsatz von 0,6 Prozent für angemessen und auch ausreichend", heißt es in einer Pressemitteilung. Zudem fordert der DRV im Hinblick auf die Absicherung eine schrittweise Anhebung auf die veranschlagten sieben Prozent, um die von der Corona-Krise finanziell gebeutelten Veranstalter nicht zu überlasten.

Deutlich höhere Belastung als bisher

Auch die Kooperation AER, der neben Reisebüros auch zahlreiche mittelständische und kleinere Veranstalter angehören, sieht die Belastungsgrenze der Veranstalter durch die aktuellen Pläne überschritten. Bisher lägen die Sicherheitsleistungen bei maximal ein bis zwei Prozent des jährlichen Umsatzes, und schon das belaste die Unternehmen in ihrer Liquidität. Auch das angesetzte Entgelt von einem Prozent der Pauschalreiseumsätze sei um ein Vielfaches höher als die bisherigen Versicherungsprämien, die bei 0,1 bis 0,2 Prozent des Umsatzes lägen. Eine unveränderte Umsetzung des Entwurfs würde "für viele AER-Veranstalter das Aus bedeuten", heißt es weiter.

Dass Reiseveranstalter, die in den letzten drei Geschäftsjahren im Durchschnitt einen Umsatz von weniger als drei Millionen Euro mit Pauschalreisen erzielt haben, nicht in den neuen Reisesicherungsfonds einzahlen müssen, begrüßt der DRV. Es sei „wichtig, dass kleine und kleinste Reiseveranstalter, wenn sie dies wünschen, an ihrer bisherigen Absicherungslösung über Versicherungen oder Bankbürgschaften festhalten können“. Allerdings sollten auch mittelständische Veranstalter "wählen können, ob sie sich wie bisher über Versicherungen und Bankbürgschaften oder über den Fonds absichern wollen".

Drei-Millionen-Euro-Grenze zu niedrig?

Der Mittelstandsverband ASR hatte daher kürzlich eine Umsatzgrenze von 50 Millionen zur verpflichtenden Absicherung über den Fonds ins Spiel gebracht. Sonst würden sich "auch die noch verbliebenen Versicherer des Insolvenzrisikos aus dem Markt verabschieden, da sich diese Sparte aufgrund des geringen Versicherungsvolumens für sie nicht mehr rechnet", fürchtet er. Auf allzu viel Gegenliebe dürfte der Vorschlag allerdings nicht stoßen. Schließlich basiert der Entwurf auf dem Bestreben der Bundesregierung, möglichst alle relevanten Anbieter zur Finanzierung des Fonds heranzuziehen.

Offen sei bisher auch noch die Frage, wie die Übergangszeit zwischen dem 1. Juli, zu dem der Pflichtfonds kommen soll, und dem 1. November – ab diesem Zeitpunkt sollen Neubuchungen über den neuen Pflichtfonds abgesichert sein – gestaltet werden soll, merkt der DRV an. Um den Reiseunternehmen aber auch den Versicherungen Planungssicherheit zu geben, sei es "zwingend erforderlich, zügig die geplante Neuausrichtung der Insolvenzsicherung zu erlassen, in der die Übergangsfristen aber auch Übergangsmodalitäten geregelt werden müssen", erklärt der Verband.

Christian Schmicke

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