14. Dezember 2020 | 13:19 Uhr
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Regierung verlängert Aussetzung der Insolvenzantragspflicht

Die Große Koalition hat sich nach Informationen der "Deutschen Presse-Agentur" wegen der verschärften Corona-Bestimmungen darauf geeinigt, die Insolvenzantragspflicht für Unternehmen im Fall einer Überschuldung auch im Januar auszusetzen.

Insolvenz

Auch im Januar muss bei Überschuldung keine Insolvenz beantragt werden

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Viele Unternehmen gerieten aufgrund der Corona-Beschränkungen unverschuldet in wirtschaftliche Schieflage und benötigten staatliche Unterstützung, zitiert "DPA" den rechts- und verbraucherpolitische Sprecher der Unionsfraktion im Bundestag, Jan-Marco Luczak. Um die eigenen Rettungsbemühungen nicht zu konterkarieren, werde die Pflicht zur Stellung eines Insolvenzantrages daher noch einmal für den Januar ausgesetzt.

Der rechtspolitische Sprecher der SPD-Bundestagsfraktion, Johannes Fechner erklärte gegenüber dem "Handelsblatt", auf diese Weise solle verhindert werden, dass Firmen Insolvenz beantragen müssten, nur weil die staatlichen November- und Dezemberhilfen noch nicht ausbezahlt worden seien. Eigentlich hätte die Sonderregelung zum 31. Dezember auslaufen sollen. Die Verlängerung wurde nun unter anderem deshalb ausgesprochen, weil die November- und Dezemberhilfen noch nicht ausgezahlt worden sind. Ein Problem dabei war die verspätete Fertigstellung des Software-Tools zur Antragsbearbeitung.

Möglicherweise über Januar hinaus

Die geplante Verlängerung bestätigte auch der Bremer Bürgermeister Andreas Bovenschulte (SPD) am Sonntag. Dabei handele es sich allerdings nicht um einen der zwischen den Ministerpräsidenten und Bundeskanzlerin Angela Merkel getroffenen Beschlüsse zur Eindämmung des Coronavirus.

Experten gehen davon aus, dass die Lockerungen beim Insolvenzrecht auch über den Januar hinaus verlängert werden könnten, wenn es auch bei der Überbrückungshilfe III, die von Januar an gilt, zu Verzögerungen bei der Auszahlung kommt. Die Aussetzung der Insolvenzantragspflicht gilt für überschuldete Unternehmen, die aber nicht zahlungsunfähig sein dürfen. Im Fall der Zahlungsunfähigkeit muss bereits seit Ende Oktober wieder Insolvenz beantragt werden.

Eine Verlängerung der Aussetzung der Insolvenzantragspflich bis mindestens Ende März sei dringend geboten, fondet Dirk Iserlohe, Aufsichtsratschef der Hotelkette Dorint: "Die Bevölkerung ist sicherlich bereit, die – auch aus meiner Sicht – notwendigen Einschränkungen hinzunehmen, wenn damit die Arbeitsplätze erhalten bleiben. Doch bitte setzen Sie deshalb den §1 (1) COVInsAG mindestens bis zum 31. Mai 2021 wieder ein. Auch um den Menschen ein sorgloses Weihnachten zu ermöglichen. Ansonsten haben nur Insolvenzverwalter – im Hinblick auf hohe Umsätze zu Jahresbeginn – angenehme Festtage."

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