11. Oktober 2019 | 13:44 Uhr
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Landesregierung fordert "ausreichende Insolvenzabsicherung"

Baden-Württembergs Verbraucherschutzminister Peter Hauk (CDU) verlangt eine Erhöhung der Haftungsgrenze bei der Kundengeldabsicherung für Pauschalreisen. Eine entsprechende Forderung aus dem Jahr 2016 sei bislang ergebnislos geblieben, kritisiert er.

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Verbraucherschutzminister Peter Hauk kritisiert die Untätigkeit der Bundesregierung in Sachen Insolvenzschutz

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"Geht der Veranstalter einer Pauschalreise pleite, wie jüngst bei Thomas Cook geschehen, sollten Verbraucher zumindest den vollen Reisepreis zurückbekommen. Das müsste eigentlich die Insolvenzabsicherung der Reiseveranstalter leisten. Baden-Württemberg hat sich schon 2016 an den Bund gewandt, um hier die Situation für die Verbraucher zu verbessern, bislang ohne Erfolg. Der Bund ist nun gefordert, schnellstmöglich zu handeln", sagte Hauk am Donnerstag in Stuttgart.

Die Begrenzung der Absicherung auf insgesamt 110 Millionen Euro pro Geschäftsjahr führe nach der Pleite vo Thomas Cook dazu, dass die Verbraucher ihren bezahlten Reisepreis nur anteilig zurückerhielten. Das könne nicht angehen.

"Wenn die Haftungsbegrenzung starr auf 110 Millionen Euro festgelegt ist, braucht man sich nicht zu wundern, wenn der Rahmen durch die Insolvenz eines großen Reiseveranstalters gesprengt wird. Deshalb bedarf es einer flexiblen Grenze, die sich an den Umsatz des jeweiligen Reiseveranstalters pro Jahr anpasst", erklärte Hauk. Zumindest müsse die Grenze deutlich höher liegen als bisher, wenn man die Summen bedenkt, die jährlich für Pauschalreisen ausgegeben würden. Die starre Grenze bestünde jedoch nach wie vor.

"Bundesministerium hat komplett versagt"

Es sei "äußerst bedauerlich, dass sich erst durch die Insolvenz eines großen Reiseveranstalters zeigen musste, dass unsere Forderung an den Bund richtig war und ist. Hier hat das zuständige Bundesministerium in seiner Zuständigkeit komplett versagt. Die Zeche zahlen nun die betroffenen Verbraucher", betonte der Minister.

Um "endlich Bewegung in die Sache zu bringen", hat Hauk nach eigenen Angaben jüngst Bundesverbraucherministerin Christine Lambrecht in einem Schreiben gebeten, sich dieses Missstandes dringend anzunehmen und gegebenenfalls ein Gesetzgebungsverfahren zur Einführung einer flexiblen und ausreichenden Absicherung zugunsten der reisenden Verbraucher auf den Weg zu bringen.

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