9. Februar 2021 | 13:24 Uhr
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Insolvenzrisiko bei Veranstaltern und Reisebüros wächst

Laut einer Analyse der Auskunftei Crifbürgel ist die Zahl der finanzschwachen und damit insolvenzgefährdeten Reisebüros und Reiseveranstalter im Jahresvergleich um 31 Prozent angestiegen. Demnach gelten derzeit rund 1.800 Unternehmen aus der Reisebranche als insolvenzgefährdet; etwa acht Prozent.

Insolvenz

Rund acht Prozent aller Veranstalter und Reisebüros sind insolvenzgefährdet

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Im Februar 2020 habe der Wert bei knapp 1.400 oder sechs Prozentgelegen teilt der Dienstleister mit. Crifbürgel untersuchte für die Auswertung nach eigenen Angaben die finanzielle Lage von insgesamt 22.600 Reisebüros und Reiseveranstaltern in Deutschland. Geschäftsführer Frank Schlein rechnet noch in diesem Jahr mit einem Anstieg der Zahl insolvenzgefährdeter Veranstalter und Reisebüros auf rund zehn Prozent aller Anbieter.

Ein Blick auf die regionalen Zahlen zeigt, dass das Insolvenzrisiko in der Reisebranche in allen Bundesländern angestiegen ist; allerdings mit starken regionalen Unterschieden. Besonders deutlich ist der Anstieg in Sachsen (plus 49%), Rheinland-Pfalz (plus 47%), Bremen (plus 42%) und in Schleswig-Holstein (plus 40%). Vergleichsweise glimpflich kommen Thüringen (plus 7%) und Hamburg (plus 9%) davon.

In Sachsen-Anhalt und Bremen drohen die meisten Pleiten

Insgesamt ist der Anteil insolvenzgefährdeter Touristik-Unternehmen in Sachsen-Anhalt (13%), Bremen (11%) und Sachsen (10%) am höchsten. Den geringsten Anteil verzeichnen Schleswig-Holstein (6%), Niedersachsen und Thüringen (je 7%).  
Bereits 2020 mussten laut Crifbürgel mehr Unternehmen aus der Reisebranche eine Insolvenz anmelden. So stieg die Zahl der Pleiten von Reisebüros und Veranstaltern von 83 im Jahr 2019 auf 150.

Für die Studie hat der Dienstleister nach eigenen Angaben Informationen zur Finanzlage von Firmen ausgewertet, die Aufschluss über die Zahlungsfähigkeit geben. Dazu zählen Angaben in Bilanzen, Gewinn- und Verlustrechnungen, Mitarbeiter- und Umsatzzahlen oder Zahlungserfahrungen. Auch negative Gerichtsmerkmale wie Mahnverfahren, Inkasso-Überwachungen oder allgemeine Einträge im Schuldnerverzeichnis flossen ein.

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