2. April 2020 | 15:48 Uhr
Teilen
Mailen

Bundesregierung beschließt Gutscheine statt Rückzahlung

Kunden, deren Reisen abgesagt wurden, sollen Airlines und Veranstaltern Kredit gewähren. Das sieht ein Beschluss des sogenannten "Corona-Kabinetts" vor. Demnach dürften die Anbieter bei vor dem 8. März gebuchten Reisen und Flügen statt Geld Gutscheine ausgeben. Nur wenn die nicht eingelöst werden, gibt es ab 2022 Geld zurück.

Reisegutschein

Veranstalter und Airlines können nun wohl Gutscheine ausgeben

Anzeige
Der erste Blick auf Südafrikas Metropole Kapstadt

Mitmachen und tolle Goodies aus Südafrika gewinnen

Südafrika und Reise vor9 verlosen coole Goodies aus dem Land der Big Five. Reisebüromitarbeiter müssen nur eine Frage richtig beantworten, um zu gewinnen. Infos dazu gibt's gleich hier. Reise vor9

Neben Pauschalreisen und Flüge soll die neue Regelung auch Kultur-, Wissenschafts-, Sport- oder sonstige Freizeitveranstaltungen betreffen. Für die beschlossene Gutscheinregelung ist es erforderlich, dass die EU-Kommission die Rückerstattungsregelung aus der EU-Pauschalreiserichtlinie entsprechend aussetzt. Dies will die Bundesregierung durch einen Brief erreichen, der "die Kommission im Namen der Bundesregierung auffordert, unverzüglich zu handeln und für eine einheitliche europäische Regelung zu sorgen".

Die Gutscheinregelung soll nach Auskunft der Bundesregierung durch eine nicht näher definierte Härtefallklausel für Fälle eingeschränkt werden, "in denen für den Buchenden der Gutschein unzumutbar ist". Die Gutscheine sollen bei Pauschalreisen durch die Insolvenzabsicherung und notfalls durch eine staatliche Rückversicherung abgesichert sein. Bei Flugtickets, die ohnehin nicht gegen die Insolvenz der Airline abgesichert sind, ist davon nicht die Rede.

Zustimmung und Kritik

Der DRV, der die Gutscheinlösung stets im Konzert mit den Veranstaltern gefordert hatte, begrüßte die Pläne. "Eine sofortige Rückzahlungspflicht an die Kunden hätte sehr viele Unternehmen in die Insolvenz getrieben. Ich bin erleichtert, dass diese politische Einigung zwischen den Ministerien zustande gekommen ist", sagte DRV-Präsident Norbert Fiebig.

Für Kunden bedeutet dies, dass sie bis nach dem 31. Dezember 2021 auf die Rückzahlung ihrer angezahlten Beträge warten müssen, wenn sie sich nicht für eine spätere Reise mit demselben Dienstleister entscheiden. Verbraucherschützer, Vertreter der Grünen und der Reisebüroverband VUSR hatten sich deshalb gegen die Gutscheinlösung ausgesprochen.

Zuletzt hatte ein Gutachten für den DRV aus der Anwaltskanzlei Beiten Burkhardt für zusätzlichen Druck zugunsten des Gutscheinmodells gesorgt. Reiseveranstalter müssten andernfalls in den nächsten Wochen mindestens 3,5 Milliarden Euro auszahlen, heißt es darin. Der Bund müsse den Wert der Gutscheine absichern. Der Grund dafür sei die "nicht europarechtskonforme Umsetzung" der Pauschalreiserichtlinie in Deutschland.

Christian Schmicke

Kennen Sie schon den täglichen Podcast von Reise vor9? Alles Wichtige für Reiseprofis in drei Minuten. Einfach mal reinhören:

Sie haben der Darstellung dieses Inhalts nicht zugestimmt. Mit Ihrer Erlaubnis wird der Inhalt angezeigt. Dann werden bestimmte Daten an eine dritte Partei übermittelt.

Zeige Podigee-Inhalte Podigee-Inhalte ausblenden
Anzeige Counter vor9