18. Januar 2021 | 14:51 Uhr
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Bund verlängert Antragsfrist für Überbrückungshilfe II

Die Bundesregierung hat die Frist für Anträge der Überbrückungshilfe II von Ende Januar auf den 31. März verlängert. Laut Medienberichten plant Wirtschaftsminister Peter Altmaier zudem, für die Überbrückungshilfe III die Bedingungen zu vereinfachen.

Antrag genehmigt

Anträge auf Überbrückungshilfe II können nun bis Ende März gestellt werden

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Um den Antragstellern mehr Zeit zu verschaffen, hat der Bund die Fristen zur Antragstellung für die November- und Dezemberhilfen sowie für die Überbrückungshilfe II ausgedehnt. Darüber informiert die aktualisierte Website des Bundeswirtschafts- und des Bundesfinanzministeriums.

Die Überbrückungshilfe II umfasst die Fördermonate September bis Dezember. Die Anträge müssen durch einen Steuerberater oder Wirtschaftsprüfer gestellt werden. Für Probleme sorgen aktuell nachträglich geänderte Rahmenbedingungen, die der beihilferechtlichen Genehmigung durch die Europäische Kommission angepasst wurden. Unter anderem war darin definiert worden, dass nur Unternehmen beihilfefähig sind, die einen Verlust nachweisen können. Nun fürchten Steuerberater, dass sie auch bereits gestellte Anträge erneut überarbeiten müssen. Dabei können sie sich nun immerhin mehr Zeit lassen.

Einfachere Bedingungen für Überbrückungshilfe III

Nach Informationen der "Deutschen Presse-Agentur" schlägt Bundeswirtschaftsminister Peter Altmaier zudem Änderungen bei der Überbrückungshilfe III vor. So sollen Firmen eine Förderung für jeden Monat erhalten können, in dem sie einen Umsatzeinbruch von mindestens 30 Prozent nachweisen können; weitere Nachweise sollen entfallen.

"Wir wollen die maximale Fördersumme der Überbrückungshilfe III auf bis zu 1,5 Millionen Euro pro Unternehmen erhöhen und noch etwas größere Unternehmen einbeziehen", zitiert das "Handelsblatt“ Altmaier zudem. Damit Unterstützung schnell bei Firmen ankommt, soll zudem die maximale Höhe von Abschlagszahlungen auf insgesamt 150.000 Euro angehoben werden. Die Vorschläge würden nun zunächst in der Bundesregierung, vor allem mit dem Finanzministerium, abgestimmt.

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