26. März 2020 | 20:20 Uhr
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Mitarbeiter können bei Kurzarbeit leichter dazuverdienen

Das Maßnahmenpaket der Bundesregierung zur Kurzarbeit sieht vor, dass Angestellte auf bis zu 100 Prozent ihres vorherigen Gehalts aufstocken können, ohne dass es auf das Kurzarbeitergeld angerechnet wird. Voraussetzung dafür ist, dass diese zusätzlichen Jobs für die Aufrechterhaltung der Infrastruktur und Versorgung wichtig sind.

Das gilt zum Beispiel für die Landwirtschaft, den Handel, Sicherheit, Transport oder das Gesundheitswesen. In diesen Bereichen werde Kräfte gebraucht. Kurzarbeiter, die in diesen Branchen aushelfen, können jeweils so viel Geld dazuverdienen, bis sie in der Summe die Höhe ihres bisherigen Einkommens erreichen. Bei Arbeitnehmern, die bereits vor Beginn der Kurzarbeit einen Nebenjob ausübten, wird dieser ohnehin nicht auf das Kurzarbeitergeld angerechnet.

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