9. August 2022 | 19:08 Uhr
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"Malle" nun wieder für alle

Der seit 2002 als Marke geschützte Begriff "Malle" darf nun wieder frei genutzt werden; unter anderem für Veranstaltungen. Der bisherige Markeninhaber war auf Basis seiner Markenrechte unter anderem gegen Diskotheken und Party-Veranstalter, aber auch gegen touristische Unternehmen vorgegangen.

Mallorca Playa de Palma

Der Begriff "Malle" steht nicht mehr unter Markenschutz

Über die Löschung des Begriffs "Malle" als Marke, die bereits Mitte Juli erfolgte, berichtet der Bundesverband deutscher Discotheken und Tanzbetriebe. Der Hintergrund: Am 29. April 2002 meldete der Markeninhaber beim Amt der Europäischen Union für geistiges Eigentum (EUIPO) "Malle" als Unionsmarke an. Die Marke wurde daraufhin unter anderem für Party-Organisation, Party-Durchführung und den Betrieb einer Diskothek in das europäische Markenregister eingetragen und EU-weit geschützt.

Aufgrund seiner Markenrechte ließ der Inhaber in der Folgezeit eine Vielzahl von Discothekenbetreibern wegen der Veranstaltung und Bewerbung von "Malle"-Partys abmahnen und ging auch im Wege der einstweiligen Verfügung gegen die Partyveranstalter vor, berichtet der Verband.

Infolge eines im Jahr 2019 von einem Unternehmen eingereichten Löschungsantrags erklärte das Europäische Markenamt (EUIPO) die Marke "Malle" dann im März 2020 für nichtig. Es befand, dass "Malle" als umgangssprachliche Bezeichnung der spanischen Mittelmeerinsel Mallorca die geographische Herkunft der von ihr geschützten Waren und Unterhaltungsdienstleistungen beschreibe und daher nicht schutzfähig sei.

Die daraufhin vom Markeninhaber eingereichte Beschwerde beim Amt blieb erfolglos; ebenso wie eine von ihm im Anschluss eingereichte Klage, die das Europäische Gericht im Dezember letzten Jahres abwies. Das eingereichte Rechtsmittel gegen die Entscheidung des europäischen Gerichts hat der EuGH nicht zugelassen. Die Marke "Malle" wurde daher am 14. Juli gelöscht.

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