Krankschreibung per Telefon bis Ende März verlängert
Die telefonische Krankschreibung wird noch bis ins Frühjahr hinein möglich sein. Der Gemeinsame Bundesausschuss beschloss die Verlängerung der Sonderregelung um drei Monate bis zum 31. März. Ärzte dürfen demnach eine Arbeitsunfähigkeit nur für die maximale Dauer von einer Woche bescheinigen, mit der Option auf eine einmalige Verlängerung um weitere sieben Tage. G-BA