Gericht bestätigt Facebooks Klarnamenzwang
Facebook kann die Verwendung von Pseudonymen verbieten, entschied das Oberlandesgericht München am Dienstag. Die Klarnamenpflicht ist somit rechtens. "Angesichts eines mittlerweile weit verbreiteten sozialschädlichen Verhaltens im Internet" habe Facebook ein berechtigtes Interesse damit präventiv auf die Nutzer einzuwirken. T3N